Liebe Besucher,
ist euch aufgefallen, dass unsere Webseite im März für einige Tage ein grünes Farbschema verwendete ? Wir möchten so auf den „Internationalen Tag des Waldes“ aufmerksam machen, denn nicht nur die Wälder in Sibirien, Kanada oder der Regenwald sind bedroht.
Ein Ermittlungserfolg !
Tschechische Medien berichten, die Polizei stehe vor der Aufklärung des verheerenden Waldbrands, der im Sommer 2022 in der Böhmisch-Sächsischen Schweiz ausbrach: So berichtet Sachsen Fernsehen, dass …
… ein Verdächtiger soll laut den Medienberichten gestanden haben, das Feuer gelegt zu haben, das sich daraufhin auf über 1.000 Hektar auf deutscher und tschechischer Seite ausbreitete.
Die Tschechische Polizei hatte schon bald nach dem Brand ausgeschlossen, dass das Feuer eine natürliche Ursache haben könnte. Ende Januar teilten die Behörden mit, man habe eine konkrete Personengruppe im Visier und gehe von Brandstiftung oder fahrlässigem Umgang mit Feuer aus. Nun soll der Verdächtige gestanden haben, das Feuer gelegt zu haben.
Wie die Sächsische Zeitung berichtet, handelt es sich bei dem Verdächtigen um einen früheren ehrenamtlichen Nationalpark-Ranger, der im Schluckenauer Zipfel lebt.
Ermittlungen zu einer aktuellen Brandserie hätten die Polizei auf die Spur des Verdächtigen geführt, so die SZ. Über Ostern sei an mehreren Stellen in der Böhmischen Schweiz Feuer ausgebrochen, unter anderem an einem Hochstand, in einer Scheune, einer Wanderhütte und einem Aussichtsturm. Die Polizei vermutete, dass die Brände von demselben Täter gelegt wurden.
Der verheerende Waldbrand hatte im Sommer vergangenen Jahres zu einem wochenlangen Feuerwehreinsatz geführt. Hunderte Feuerwehrleute bekämpften die Flammen, in der Sächsischen Schweiz brannte es auf 150 Hektar.
Bedingt durch die anhaltend überwiegend trockene Witterung und die hohen Temperaturen in den vergangenen Jahren ist die Gefahr von Bränden in Wald und Flur rapide angestiegen. Nach dem Waldbrand an der Basteiaussicht Mitte Juli und der Hinteren Sächsischen Schweiz im August 2022, wollen wir euch auf die Gefahren im Wald hinweisen und um Rücksicht bitten. Ausgangspunkt des Waldbrandes war die Region am tschechischen Prebischtor. Das Feuer fand dann seinen Weg mit starker Brandausbreitungsgeschwindigkeit auf die deutsche Seite in das Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz.
Auch wenn es wahrscheinlich der bisher größte Waldbrand im Nationalpark Sächsische Schweiz war, werden Urlauber nur an wenigen Orten direkt auf die Brandflächen stoßen. Kenner der Sächsischen Schweiz wissen, dass die Brände vor allem in der naturschutzfachlich wertvollen und wenig zugänglichen Kernzone ereignet haben. Diese Bereiche brauchen aber weiterhin ihre Ruhe. Bitte halten Sie das Wegegebot ein und bleiben Sie auf den markierten Wanderwegen. Die Nationalparkverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten der Wälder nach wie vor auf eigene Gefahr geschieht. Abgestorbene oder abgebrannte Bäume können jederzeit umbrechen.
Noch eine Bitte an alle Waldbesucher: Bitte sprecht jeden an, den ihr im Wald rauchen oder Feuer machen seht. In allen Wäldern Sachsens gilt ein ständiges Feuer- und Rauchverbot. Eine solche Katastrophe darf sich nicht wiederholen.
Inhaltsverzeichnis
21. März – Internationaler Tag des Waldes
Was bedeutet dies für unsere Wanderungen ?
Worauf muss ich im Nationalpark achten ?
Welche Verhaltensregeln gelten in sächsischen Wäldern ?
Was bedeuten die einzelnen Waldbrandstufen ?
Was ist erlaubt, was ist verboten ?
Auf das Alte folgt das Neue …
21. März – Internationaler Tag des Waldes
Auch unsere Wälder sind inzwischen bedroht: Saurer Regen, wie er einst in den 1970er und 1980er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gefürchtet wurde und für Schlagzeilen sorgte, sowie massives Waldsterben, stellen ein Problem für die gesamte Menschheit dar, denn ohne Wälder findet auch keine Photosynthese statt, die Umwandlung von CO2 in Sauerstoff. Dieser Problematik nahm sich die damalige Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen an, um auf die globale Waldvernichtung einen Tag des Waldes zu initiieren …
In den vergangenen Jahren erlebten unsere Wälder in Deutschland die dramatischen Folgen des Klimawandels, so titelte jüngst die Tagesschau „Wälder in dramatischem Zustand„, diesem vorausgegangen war der Bericht zur Waldzustandserhebnung 2020, welcher von der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Julia Klöckner am 24. Februar 2021 vorgestellt wurde.
Der Bericht zeigt unteranderem die Probleme auf, welche wir als Wanderer bereits in den vergangenen Jahren immer wieder beobachten konnten: „Die vergangenen drei Dürrejahre, der massive Borkenkäferbefall, Stürme und vermehrte Waldbrände haben in den Wäldern langfristig massive Schäden angerichtet. Die jetzigen Ergebnisse gehören zu den schlechtesten seit Beginn der Erhebungen im Jahr 1984, die meisten Bäume haben lichte Kronen.“
Im Bericht heißt es weiter:
- Noch nie waren so viele Erhebungs-Bäume abgestorben wie 2020.
- Vier von fünf Bäumen haben lichte Kronen, konkret:
- 79 Prozent der Fichten.
- 80 Prozent der Kiefern.
- 80 Prozent der Eichen.
- 89 Prozent der Buchen.
- 37 Prozent aller Bäume weisen deutliche Verlichtungen auf
- Das heißt: Bei diesen Bäumen sind mindestens 26 Prozent der Blätter oder Nadeln vorzeitig abgefallen.
Wie schlimm der Befall allein durch den Borkenkäfer wurde, erfuhren wir im vergangenen Jahr auf unserer Wanderung durch den Großen Zschand: Der Große Hochhübelweg, sowie der Große Reitsteig waren im Oktober 2019 während der Wanderung unter dem Motto „Auf den Spuren des Rangers“ noch begehbar, ein knappes halbes Jahr später war der Weg durch die Auswirkungen des Sturmtiefs Sabine in weiten Teilen unpassierbar.
„Unpassierbar“ bedeutet nicht eine Ausgrenzung von Wanderern auf Dauer oder eine Stilllegung des Weges. Es bedeutet eine zeitweise Einschränkung, bis der natürliche Zerfall des stehenden Totholzes so weit fortgeschritten ist, dass die Wege wieder gefahrlos freigeschnitten werden können. Das kann auch die Bergpfade und Kletterzugänge betreffen. Jeder, der diese Wege begeht, begibt sich in extreme Lebensgefahr.
Am selben Tag erhielten wir durch eine Anfrage an die Nationalparkverwaltung die Antwort, dass die Beräumung des Großen Zschands sicher ein Jahr in Anspruch nehmen würde, bei erneutem Befall durch den Borkenkäfer würde das Gebiet sogar für zwei Jahre komplett gesperrt – am 29. Januar 2021 veranlasste die Nationalparkverwaltung nun die Sperrung des Großen Zschands …
Was bedeutet dies für unsere Wanderungen ?
Durch weitreichende Wegesperrungen ( eine interaktive Karte findet ihr auch auf der Karte des Tourismusverbands ) im Gebiet des Großen Zschands bis hin zur deutsch-tschechischen Grenze, weisen die Wanderungen zeitweilig einen erhöhten Schwierigkeitsgrad in diesem Wandergebiet auf. Sofern es das Wegenetz zulässt, werden wir aber auch Wanderwege meiden bzw. Alternativen suchen. Dies dient dabei nicht nur unserem Schutz, sondern auch dem von Waldarbeitern, die so nicht noch Rücksicht auf Wanderer in einem schwierigen Arbeitsumfeld nehmen müssen.
Stand 11. April 2023 sind folgende Wege unpassierbar:
Großer Zschand / Thorwald
- Aufstieg Bärfangwände ( Bergpfad )
- Brandheideschlüchte *
- Weberschlüchte ( Bergpfad ) – im unteren Teil kaum begehbar und gefährlich durch sehr rutschige Holzstämme
- Westelschlüchte ( Bergpfad ) – im Mittelteil kaum begehbar
Hinterhermsdorfer Gebiet
- Kirnitzschtalweg ( zwischen Staumauer und Rabensteinbrücke )
Zeitlich befristete Sperrungen
- Altendorfer Dorfbachklamm ( seit Mitte Juli 2021 )
- Knotenweg ( Sperrung nur wochentags bis 17. Mai 2023 )
- Schaarwändeweg ( Sperrung aufgrund von Forstarbeiten im Privatwald )
- Schwedenlöcher ( Geländer werden verzinkt verbaut, Farbanstrich erfolgt nach etwa einem Jahr, da die Zinkschicht erst etwas anwittern muss, damit die Farbe später guten Halt hat )
Gesperrte Parkplätze
- Wanderparkplatz Knotenweg ( Ausweichparkplätze: Parkplatz „Füllhölzel“, Hochsteinparkplatz )
- Wanderparkplatz Zahnsgrund ( Ausweichparkplatz: Parkplatz vor Ostrau )
* auf Basis eigener Begehungen
Die starken Regenfälle am 17. Juli 2021 haben über 50 Wege im Nationalpark teilweise stark beschädigt – an vielen Stellen ist das Begehen daher beschwerlicher geworden, es sind aber aufgrund von Wasserschäden keine Wege gesperrt oder unpassierbar. An einer Beseitigung der Schäden wird seit dem 19. Juli 2021 intensiv gearbeitet. Darüberhinaus hat Sturmtief „Ignatz“ für weitere umgestürzte Bäume und vorübergehende Wegesperrungen im Nationalpark gesorgt.
Unter dem Titel „Umgestürzte Bäume blockieren einige Wanderwege in der Hinteren Sächsischen Schweiz„, erläutert die Nationalparkverwaltung die Situation und möchte Wanderer sensibilisieren, dass manche Wege für Jahre gesperrt bleiben, da der Einsatz von schwerem Gerät zu viele weitere Schäden für Flora und Fauna, sowie Gefahr für Leib und Leben der Waldarbeiter bedeuten würde.
Liebe Wanderer, bleiben Sie auf den Wegen und weichen Sie nicht ins Gelände aus. Stehendes und liegendes Totholz sowie die Unwetterschäden an den Wegen vom letzten Wochenende können durchaus zu unpassierbaren Abschnitten führen. Wir möchten verhindern, das aufwendige Rettungsmaßnahmen in diesen Bereichen notwendig werden, zu Ihrem und zum Schutz der Rettungskräfte. Danke für das Verständnis.
Darüberhinaus möchten wir als Wanderer auch nicht die sensible Tierwelt im Nationalpark stören. Auch darauf weist der Nationalpark seit Kurzem mit dem Video „Jenseits der Wege ist Tierland“ hin …
Was können wir tun ? Neben der Lärmbelästigung ist es entscheidend, nur die gekennzeichneten Wanderwege zu nutzen. Solange sich Wandere wiederkehrend auf den gleichen Wegen aufhalten, können sich viele Tierarten an deren Anwesenheit gewöhnen. Damit ist ein Miteinander von Mensch und Natur in einem Nationalpark möglich. In manchen Nationalparks sind Tiere deshalb wieder für Besucher erlebbar.
Lebensgefahr durch umstürzende Bäume
Inzwischen warnt die Nationalparkverwaltung Wanderer und Kletterer, dass bei Betreten des Waldes in der Hinteren Sächsischen Schweiz Lebensgefahr durch extreme Baumsturzgefahr besteht …
Ebenso gibt die Nationalparkverwaltung Tipps für 10 sichere und schöne Wandererlebnisse in der Sächsischen Schweiz. Wie es mit den Wanderwegen im Nationalpark weitergeht, findet ihr in diesem Artikel.
Worauf muss ich im Nationalpark achten ?
Wie gelingt der Balanceakt zwischen intensivem Naturerleben und gebotenem Schutz von Tier- und Pflanzenwelt in einem einzigartigen Lebensraum ? Dies zeigt der neue Kurzfilm der Nationalparkverwaltung „So geht Nationalpark“, der in Kooperation mit dem Landesverband Sachsen des Deutschen Alpenvereins entstand. Rücksichtsvolles und couragiertes Verhalten können am besten die Tiere des Nationalparks vermitteln und so präsentiert Enrico Rabenstein als launisch-beherzter Sprecher das einmalige Elbsandsteingebirge – seinem Lebensraum und dem seiner Freunde. Dabei geht er auf das Boofen, aber auch Risikofaktoren für Tier- und Pflanzenwelt, die durch Achtlosigkeit entstehen, ein …
Bei mehr als drei Millionen Besuchern jährlich, trägt der Nationalpark zur aktiven Erholung bei und verbindet dabei Naturnähe mit der einzigartigen Landschaft des Elbsandsteingebirges. Die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz setzt sich mit ihren Mitarbeitern ein, diese Fülle, Besonderheit und Schönheit der Natur dauerhaft zu erhalten und gleichzeitig intensives Naturerleben zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang zeigt der Kurzfilm auf, warum es so wichtig ist, dass sich alle Gäste im Nationalpark an fünf goldene Regeln halten. Produziert wurde der Film von der Firma AVANGA aus Dresden, Regie führte Stefan Deckner. Ein besonderer Dank geht an den Puppenspieler Pierre Schäfer, ohne den das Projekt nicht verwirklicht werden konnte.
Wir sind sehr dankbar für die intensive Zusammenarbeit mit dem DAV-Landesverband Sachsen für dieses Projekt. So sind auch Belange und Erfahrungswerte der Klettergemeinschaft in die Produktion eingeflossen. Gemeinsam rufen wir dazu auf, besonders vorsichtig und aufmerksam zu sein, damit sich noch mehr Menschen an das Feuer- und Rauchverbot halten. Sowohl Lagerfeuer als auch Campingkocher und nicht zuletzt das Rauchen sind in allen Wäldern Sachsens und auch im Nationalpark verboten. Waldbrandprävention ist nicht nur Sache der Nationalparkverwaltung oder der Freiwilligen Feuerwehr, sondern geht uns alle an. Wir appellieren an Ihre Vorsicht und zeigen Sie gegebenenfalls Zivilcourage !
Welche Verhaltensregeln gelten in sächsischen Wäldern ?
Ganzjährig verboten in Sachsens Wäldern sind:
- Grillen
- Rauchen
- Zünden von Lagerfeuern
- das Abstellen von Autos mit aufgeheizten Katalysatoren auf trockener Vegetation
- das Befahren von Waldwegen mit Motorfahrzeugen
- das Nutzen von Himmelslaternen ( seit dem Herbst 2009 in Sachsen verboten, Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen von bis zu 1.000 € geahndet werden )
Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeiten und muss mit Bußgeldern rechnen, welche die unteren Forstbehörden der Landkreise und Großstädte aussprechen.
Im Brandfall ist umgehend die Feuerwehr, Telefon 112, zu informieren.
Was bedeuten die einzelnen Waldbrandstufen ?
Um angemessene Verhaltensregeln im Wald durchzusetzen, wird die Gefahr eines Waldbrandes in verschiedenen Stufen eingeteilt. Sie sind bundesweit einheitlich. Dennoch darf jede Region selbst bestimmen, welche Regeln bei welcher Waldbrandstufe gelten. Sie sind in den jeweiligen Waldgesetzen und Waldbrandschutzverordnungen zusammengefasst.
Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden.
Vermeiden Sie Zündquellen. Fahrzeuge dürfen weiter auf Waldparkplätzen abgestellt werden. Wege mit trockener Bodenvegetation sollten nur im unbedingten Notfall befahren werden.
Die zuständige Behörde darf den Wald sperren. Das Betreten des Waldes ist weiterhin erlaubt, aber das Auto sollte auf asphaltierten Parkplätzen abgestellt werden. Öffentliche Feuerstellen oder Grillplätze im und am Wald dürfen nicht mehr genutzt werden.
In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege, sowie Waldwege aller Art nicht verlassen werden. Die Forstbehörde darf ausgewiesene Parkplätze und touristische Einrichtungen im Wald sperren.
Die Forstbehörde und der Waldeigentümer dürfen den Wald sperren. Der Wald sollte weder betreten noch befahren werden.
Aktuelle Infos zu den Waldbrandwarnstufen erhaltet ihr übrigens auf der Unterseite vom Sachsenforst auf mais.de.
Wir bitten alle Besucher der Sächsischen Schweiz um Sorgfalt und Umsicht beim Wandern durch die Wälder. Schon achtlos weggeworfene Zigarettenkippen können bei der aktuellen Trockenheit einen Brand auslösen und einen Einsatz der Feuerwehr notwendig machen. Das gilt es zu vermeiden, damit der Tourismus in der Sächsischen Schweiz die weitere Saison ohne große Störungen überstehen kann.
Leider treffen wir in der Vergangenheit immer wieder auf Wanderer, die auch bei hohen Waldbrandwarnstufen noch mit brennender Zigarette durch den Wald laufen – darauf hingewiesen, wird diese von viele Betroffenen gelöscht, doch viel zu oft bleibt der ausgedrückte Kippenstummel im Wald liegen. Leider gibt es eine wachsende Anzahl derer, denen das Wohl der Allgemeinheit egal ist und auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht auf Bitten der Nationalparkverwaltung, deren Mitarbeiter bzw. engagierte Wanderer reagieren. Hier hilft dann oft nur noch die Androhung eines Bußgelds. Daher noch einmal eindeutig:
Der Umgang mit offenem Feuer im Wald ist unabhängig von den ausgegebenen Waldbrandgefahrenstufen ganzjährig verboten. Damit sind das Rauchen, das Grillen, das Zünden von Lagerfeuern oder die Inbetriebnahme von Himmelslaternen generell untersagt. Grundlage dafür ist das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen ( § 15 SächsWaldG ). Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit Bußgeldern durch die unteren Forstbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte geahndet.
Zusätzlich verursachen Waldbrände hohe Kosten bei Gemeinden, so rechnete die 50.000 Einwohner zählende Stadt Lohmen nach dem Waldbrand in der Nähe des Hirschgrundes im Jahre 2018 mit zusätzlichen Kosten von bis zu 100.000 € – in der Folge gab es eine Haushaltssperre, so dass Schulen und weitere soziale Einrichtungen der Stadt Lohmen und mit ihr verbundene Gemeinden keine Investitionen tätigen konnten.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter von einem Wald entgegen § 15 Absatz 35 SächsWaldG im Wald raucht, hat mit einem Verwarnungsgeld von 60 bis 1.000 €, sowie einem Bußgeld von bis zu 2.500 € und in besonders schweren Fällen von bis zu 10.000 € zu rechnen.
Waldbrände schaden nicht nur dem Wald, sondern auch der Allgemeinheit. Brandstifter werden in den seltensten Fällen auf frischer Tat ertappt und auch die Aufklärung im Nachhinein gestaltet sich als schwierig – auch wenn es hin-und-wieder Lichtblicke gibt. Am Ende leidet die Gesellschaft als Ganzes, wenn Übernachtungsmöglichkeiten an Parkplätzen gestrichen werden, weil einige Wenige ihren Müll hinterlassen oder wenn die brennende Zigarette eben doch zu einem Waldbrand führt. Dies resultiert nicht nur in Übernachtungsverboten zwischen 22 bis 6 Uhr, sondern eben auch zu erhöhten Parkgebühren – für viele Dörfer und Gemeinden in der Sächsischen Schweiz die einzige Einnahmemöglichkeit, um die chronisch leeren Kassen zu füllen.
Was ist erlaubt, was ist verboten ?
Von Zeit zu Zeit stellt sich die Frage, was darf ich als Besucher des Nationalparks aus Sicht der professionellen Naturschützer in den Nationalparkverwaltungen und was nicht ? Sowohl in der Böhmischen, als auch der Sächsischen Schweiz gibt es hier gravierende Unterschiede, um die Übersicht zu wahren, haben wir die Unterschiede in zwei Tabellen aufgeteilt: Getrennt nach „innerhalb der Kernzone“ und „außerhalb“ derselben. An Selbstverständlichkeiten müssen wir euch sicher nicht erinnern: Müll hinterlassen, Lärm machen, eine Zigarette anzünden, Drohnen fliegen lassen, Lagerfeuer entfachen oder gar Graffitis sprühen – das verbietet sich ja wohl von selbst. Im Laufe des Jahres gibt es immer wieder temporäre Sperrungen infolge der Brutzeit von diversen Vögeln, die allgemein akzeptiert sind und beachtet werden – diese werden vor Ort ausgewiesen.
Außerhalb der Kernzone ( Sachsen ) und in der zweiten Zone ( Böhmen )
Sachsen | Böhmen | |
Wegegebot | Ja. Es dürfen alle erkennbaren Wege benutzt, aber nicht verlassen werden. | Nein. Man darf auch quer durch den Wald laufen. |
Boofen | Ja, aber nur, wenn die Boofe offiziell erlaubt ist. Eine Übersicht stellt die Nationalparkverwaltung zur Verfügung. | Nein, grundsätzlich verboten. Was aber sehr locker gehandhabt wird, es finden sich viele, teilweise sogar ausgebaute, Boofen. |
Beeren und Pilze sammeln | Verboten. Wobei die entsprechende Verordnung von „Pflanzen“ spricht. Und Pilze sind keine Pflanzen ! Allerdings kann man selbst dann nur die mitnehmen, die am Wegesrand stehen. | Ausdrücklich erlaubt, auch abseits der Wege. |
Innerhalb der Kernzone ( Sachsen ) und in der ersten Zone ( Böhmen )
Sachsen | Böhmen | |
Kennzeichnung der Kernzone | Viele Schilder, die oft genau dort stehen, wo ein spannender Pfad beginnt. Der genaue Verlauf der Kernzone ist aber nicht nachvollziehbar. | Auch viele Schilder. Dazu aber noch Markierungen an Bäumen: Sieht man zwei rote Ringe, befindet man sich außerhalb der Kernzone. Sieht man nur einen Ring, befindet man sich innerhalb derselben. Die genauen Grenzen sind so sehr gut nachzuvollziehen. |
Wegegebot | Sehr streng: Jeder Weg, der nicht markiert ist, gilt automatisch als verboten | Dito. Auch hier gilt: Jeder Weg ohne Markierung ist automatisch verboten. |
Boofen | Verboten | Verboten |
Kletterzugänge | Dürfen von jedermann benutzt werden. Markierung ist ein schwarzes Dreieck. | Dürfen nur mit einem Mitgliedsausweis eines Kletterverbandes benutzt werden. Was praktisch aber nicht kontrolliert wird. Deutsche Mitgliedsausweise werden anerkannt. |
Beeren und Pilze sammeln | Verboten. Siehe allgemeine Regelung im Nationalpark. | Erlaubt, aber nur entlang der Wege. |
Und denkt dran, falls ihr mal Kontakt mit einem Nationalparkranger kommt: Bleibt freundlich ! Die Mitarbeiter der Nationalparkverwaltungen machen auch nur ihren Job, wer grimmig reagiert, wird eher ein Bußgeld bekommen als jemand, der sich einsichtig zeigt.
Auf das Alte folgt das Neue …
Getreu diesem Motto, möchte der Nationalpark Sächsische Schweiz ( und sicherlich auch weitere Nationalparks in Deutschland ) den natürlichen Prozess der Walderneuerung vorantreiben. Waren die Wälder im Osten Deutschlands jahrelang von der Holzwirtschaft zu DDR-Zeiten geprägt, entsteht nun langsam ein neuer Mischwald – ironischerweise macht die Nationalparkverwaltung in Kooperation mit dem Sachsenforst auf dieses Thema im Großen Zschand unter dem Titel „Der Borkenkäfer als Chance für einen gesunden Mischwald“ aufmerksam. Wanderer werden in den kommenden Jahren also diesen Prozess Schritt für Schritt erleben können, sofern es die Wege zulassen …
Die Nationalparkverwaltung appelliert nachdrücklich:
Bitte haben sie Verständnis und verhalten sie sich verantwortungsvoll. Sie begeben sich und im Ernstfall auch die Rettungskräfte unnötig in Lebensgefahr. Verzichten sie lieber eine Zeit lang auf ihre Lieblingstour, ihren Lieblingsgipfel. Das Umgehen von unpassierbaren Passagen ist keine Alternative. Das Verlassen der Wege ist zum Schutz der Natur im Nationalpark verboten.
Weitere Informationen findet ihr im Artikel „Naturentwicklung in der Hinteren Sächsischen Schweiz bringt vorübergehend Erschwernisse für Wanderer“ auf der Webseite der Nationalparkverwaltung.
Die Vereinten Nationen wollen mit dem Welttag der Forstwirtschaft auf die Wichtigkeit aller Arten von Wäldern und ebenso die Bäume außerhalb von Wäldern betonen und würdigen. Damit soll einer breiten Öffentlichkeit deutlich gemacht werden, dass es im internationalen Zusammenspiel gilt, die nachhaltige Bewirtschaftung, sowie die Erhaltung und die Entwicklung aller Arten von Wäldern und Bäumen zugunsten heutiger und künftiger Generationen zu stärken.
Ich hoffe, dass euch dieser Einblick in meine Gedanken gefallen hat,
euer Martin